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Buchhaltung
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SKR03 vs. SKR04 für SaaS-Unternehmen: Was sollten Sie wählen?

Beide Kontenrahmen funktionieren – aber je nach Mandantenstruktur ist einer besser. Ein pragmatischer Vergleich für Kanzleien mit digitalen Geschäftsmodellen.

PS

Philipp Schmid

Gründer, StripePilot

SKR03 vs. SKR04 für SaaS-Unternehmen: Was sollten Sie wählen?

In der Praxis werden beide Kontenrahmen parallel genutzt – SKR03 eher im klassischen Mittelstand, SKR04 bei jüngeren Unternehmen und internationaler Zusammenarbeit. Für SaaS-Mandanten gibt es drei konkrete Entscheidungskriterien.

Kriterium 1: Kontenstruktur und Mapping

SKR04 folgt der gesetzlichen Bilanzgliederung nach §266 HGB. Das macht Jahresabschlüsse einfacher, weil Konten sich direkt in Bilanzpositionen überführen lassen. Für investor-affine SaaS-Unternehmen (Fundraising-Reports, Due-Diligence) ist das ein Vorteil.

Kriterium 2: Internationale Mandanten

SaaS-Geschäftsmodelle haben oft EU-weite oder globale Kunden. Beide Kontenrahmen unterstützen Reverse-Charge, OSS und Drittland – aber die Konten-Nummern sind unterschiedlich (SKR03 8125 vs. SKR04 4315 für innergemeinschaftliche Lieferung).

Konkrete Konten für SaaS-Buchungen

  • Erlöse 19 % USt: SKR03 8400 / SKR04 4400
  • Erlöse OSS: SKR03 8336 / SKR04 4336
  • Erlöse Drittland: SKR03 8120 / SKR04 4120
  • Stripe-Verrechnungskonto: SKR03 1360 / SKR04 1460
  • Stripe-Gebühren: SKR03 4970 / SKR04 6855

Kriterium 3: Werkzeug-Unterstützung

Achten Sie darauf, dass Ihre Buchhaltungs- oder Automatisierungs-Software beide Kontenrahmen parallel unterstützt. Ein Mandant könnte nach einem Investor-Onboarding auf SKR04 wechseln – das darf dann nicht bedeuten, dass Sie Ihr Tool ersetzen müssen.

StripePilot kennt beide Kontenrahmen: Sie wählen pro Mandant. Die KI-Klassifizierung berücksichtigt die Mapping-Unterschiede automatisch.

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