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Compliance
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GoBD für Online-Händler: Was 2026 wirklich zählt

Unveränderbarkeit, WORM-Archiv, Verfahrensdokumentation: Welche GoBD-Anforderungen das Finanzamt bei Stripe-Händlern aktuell prüft.

PS

Philipp Schmid

Gründer, StripePilot

GoBD für Online-Händler: Was 2026 wirklich zählt

Die GoBD sind keine neue Regelung – aber 2026 prüft das Finanzamt deutlich konsequenter, besonders bei E-Commerce- und SaaS-Mandanten mit Stripe-Umsätzen. Drei Bereiche stehen im Fokus.

1. Unveränderbarkeit der Buchungssätze

Jede einmal festgeschriebene Buchung muss unverändert nachvollziehbar bleiben. Änderungen gehen nur per Storno plus Neubuchung – und beide Zeilen müssen im Audit-Log mit Zeitstempel, Benutzer und Vorher-/Nachher-Zustand stehen.

2. Revisionssichere Beleg-Ablage (WORM, 10 Jahre)

Stripe-Receipt-PDFs sind Belege im Sinne der AO. Sie müssen zehn Jahre lang unveränderbar aufbewahrt werden. Praktisch: AWS S3 Object Lock im Compliance-Mode oder vergleichbare WORM-fähige Speicher.

Ein normaler Dateiserver ohne WORM-Garantie erfüllt die GoBD nicht. Auch nicht, wenn Sie „niemals löschen“. Entscheidend ist die technische Unmöglichkeit des Überschreibens.

3. Verfahrensdokumentation

Das Finanzamt erwartet eine schriftliche Beschreibung Ihres Systems: Wie gelangen Zahlungsdaten ins System, welche Algorithmen klassifizieren sie, wer darf was ändern, wie ist die Kontrolle geregelt. Ohne Verfahrensdokumentation fehlt ein Pflicht-Baustein – unabhängig davon, wie gut die Technik ist.

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